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UN-Migrationspakt: Von einem Recht, das Menschen einklagen können, kann überhaupt keine Rede sein, sagt der Völkerrechtler Daniel Thym.

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Teilnehmer einer Demo in München: Der UN-Migrationspakt wird von der AfD und Teilen der Bevölkerung abgelehnt.

Jurist zum UN-Migrationspakt: “Die positive Sprache ist ein Problem”

Der UN-Migrationspakt, der heute bei einem Gipfel in Marrakesch angenommen werden soll, ist nicht rechtsverbindlich, sagt der Völkerrechtler Daniel Thym. Ihn stört etwas anderes. "Für die Vereinten Nationen ist diese Art der Sprache leider typisch."

n-tv.de: Ist der UN-Migrationspakt rechtlich bindend?

Daniel Thym lehrt öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz.

Daniel Thym: Das ist er nicht, weil er kein völkerrechtlicher Vertrag ist. Außerdem steht im Migrationspakt eindeutig, dass er rechtlich nicht verbindlich ist und die Souveränität der Staaten unberührt lässt.

Verändert der Beschluss des Bundestags etwas am juristischen Gewicht des Migrationspaktes in Deutschland?

Nein. Der Bundestag hat dem Migrationspakt ja auch nicht zugestimmt, wie er es bei völkerrechtlichen Abkommen tut – die treten nur in Kraft, wenn das Parlament zustimmt. Der Bundestag hat lediglich seine Unterstützung des Paktes erklärt. Er hat kein Zustimmungsgesetz verabschiedet, sondern einen Entschließungsantrag angenommen. Darin hat der Bundestag klargestellt, dass auch er davon ausgeht, dass der Migrationspakt nicht rechtsverbindlich ist.

Und weil der Pakt nicht rechtsverbindlich ist, muss der Bundestag auch nicht zustimmen?

Genau. Aber natürlich darf der Bundestag sich zu politisch relevanten Themen äußern. Wenn ein Thema die Öffentlichkeit bewegt, dann ist es gut, dass der Bundestag darüber diskutiert.

Die "Verpflichtungen", die die Staaten in diesem Pakt eingehen, sind also nicht einklagbar?

In der Tat. Zusagen aus dem Migrationspakt kann man nicht einklagen. Allerdings listet der Pakt an vielen Stellen bereits bestehende Verpflichtungen auf, etwa aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder der Genfer Flüchtlingskonvention. Aber diese sind auch ohne den Migrationspakt rechtlich bindend.

Was ist der Sinn von internationalen Abkommen, die rechtlich nicht bindend sind?

Der Sinn ist, dass sich die Staaten politisch und diplomatisch darauf verständigen, dass ein Thema für sie relevant ist. Im Migrationspakt finden sich einige Punkte, die bisher nicht in völkerrechtlichen Verträgen niedergelegt sind und die man jetzt politisch angehen will. Beispielsweise die Kooperation bei Rückführungen. Bislang gibt es nur eine abstrakte Pflicht, dass Staaten abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen. Diese Pflicht wird häufig nicht beachtet. Im Migrationspakt bekräftigen die Länder, dass sie sich daran halten wollen.

Die AfD behauptet, der Migrationspakt "statuiert eine Aufnahmepflicht für alle, die behaupten, Opfer des 'Klimawandels' zu sein". Was ist da dran?

Das stimmt eindeutig nicht. Im Migrationspakt steht, dass die Länder zusammenarbeiten, um Programme zu entwickeln, um Opfer des Klimawandels aufzunehmen, also beispielsweise Menschen, die auf Pazifikinseln leben, die im Meer versinken. Eine Aufnahmepflicht ergibt sich daraus nicht. Der Pakt regelt letztlich nur, dass die Staaten über dieses Thema nachdenken wollen. Von einem Recht, das Menschen einklagen können, kann überhaupt keine Rede sein.

Apropos Klimawandel: Hat der Migrationspakt dieselbe juristische Relevanz wie das Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015, das ja auch nur per Akklamation angenommen wurde?

Anders als der Migrationspakt ist das Klimaabkommen ein völkerrechtlicher Vertrag und wurde von den Staaten daher ratifiziert. Der Bundestag und das Europäische Parlament etwa haben ihm zugestimmt. Erst durch die Ratifizierungen trat das Klimaabkommen in Kraft. Das Beispiel zeigt aber, dass selbst völkerrechtlich verbindliche Verträge nicht immer eingehalten werden.

Deutschland wird gegen das Klimaabkommen aller Voraussicht nach verstoßen und muss trotzdem keine Sanktionen befürchten.

Auch bestehende rechtliche Verpflichtungen werden im Völkerrecht häufig missachtet. Mitunter ist es kein großer Unterschied, ob ein Abkommen rechtlich oder politisch bindend ist.

Ein Vorwurf gegen den Migrationspakt lautet, er könne zu Völkergewohnheitsrecht werden, das dann doch verbindlich wäre.

Grundsätzlich können auch unverbindliche Erklärungen der Vereinten Nationen mit der Zeit zu Völkergewohnheitsrecht werden. Aber das setzt erstens voraus, dass beinahe alle Staaten zustimmen. Das ist hier nicht gegeben, weil die USA als mächtigstes Land der Welt nicht mitmachen. Und es setzt zweitens voraus, dass im Pakt konkrete Verpflichtungen enthalten sind, die bisher nicht bestanden. Das ist hier auch nicht der Fall. Im Migrationspakt steht ja gerade nicht, dass Klimaflüchtlinge ein Aufnahmerecht erhalten. Im Pakt steht lediglich, dass die Staaten miteinander reden und kooperieren wollen. Das ist viel zu abstrakt, als dass daraus ein Völkergewohnheitsrecht werden könnte.

Ist die Sprache des Migrationspaktes für internationale Abkommen typisch oder untypisch?

Für die Vereinten Nationen ist diese Art der Sprache leider typisch. Die UN formulieren grundsätzlich sehr positiv. Das führt dazu, dass im Migrationspakt so getan wird, als sei Migration immer und für alle Staaten eine gute Sache. Aber natürlich wissen alle Beteiligten, dass das nicht der Fall ist. Die positive Sprache dieses Paktes ist durchaus ein Problem. So kann bei Bürgern der Eindruck entstehen, dass negative Aspekte der Migration ignoriert würden. Aber so funktioniert Diplomatie nun einmal.

Ein zweiter Punkt, den ich an der Sprache des Paktes kritisiere, ist, dass er pseudo-juristische Begriffe verwendet. Da wird von "Verpflichtungen" gesprochen, obwohl es eigentlich nur um politische Zusagen geht, um gemeinsame Ziele. Es wäre besser gewesen, dies auch sprachlich deutlich zu machen.

Gibt es aus Ihrer Sicht weitere Punkte am Migrationspakt, die kritikwürdig sind?

In vielen Absätzen wird über die Rechte von Migranten gesprochen. Es heißt dann aber nur vergleichsweise kurz, dass die Achtung der Gesetze und Gebräuche des Ziellandes ein wichtiger Faktor ist. Das wirkt einseitig, aber es entspricht der positiven Sprache.

Unterm Strich: Ist der Migrationspakt sinnvoll und im deutschen Interesse?

Eindeutig ja. Die Vorstellung, dass ein Land mit innerstaatlichen Regeln und Verwaltungsmaßnahmen die Probleme des Migrationsgeschehens bewältigt, ist illusorisch. Denken Sie an die Abschiebungen, die nicht funktionieren, wenn Herkunftsländer nicht kooperieren. Wenn Deutschland Migration steuern will, muss es mit anderen Staaten zusammenarbeiten.

Mit Daniel Thym sprach Hubertus Volmer

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