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Mordfall Walter Lübcke: Verteidigung stellt Anzeige wegen Geheimnisverrats

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Ursprüngliches Geständnis widerrufen: Stephan E. wird von Sondereinsatzkräften der Polizei zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe gebracht. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Zuletzt wurden mutmaßliche Details aus dem Geständnis von Stephan E. bekannt. Wer aber brachte sie ans Licht? Der Anwalt des mutmaßlichen Lübcke-Mörders hat deshalb Anzeige erstattet.

Im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geht die Verteidigung des mutmaßlichen Täters nun selbst in die Offensive. Der neue Anwalt des dringend tatverdächtigen Stephan E. hat Strafanzeige wegen Verdachts des Geheimnisverrats gegen Unbekannt erstattet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin “Spiegel”. Hintergrund sind jüngste Veröffentlichungen von Details aus dem Geständnis von E., das dieser vor einer Woche zurückgezogen hat.

Nach einem Bericht von “Süddeutscher Zeitung”, NDR und WDR soll Stephan E. seine Tat mindestens zweimal angegangen haben: 2017 und 2018. In beiden Fällen sei er mit einer Waffe in der Tasche zum Haus Lübckes gefahren, heißt es mit Verweis auf das urspüngliche Geständnis des 45-Jährigen. Beide Male sei er froh gewesen, die Tat nicht beendet zu haben.

Nach Ansicht des Dresdner Juristen Frank Hannig, der Stephan E. vertritt, können diese Informationen “nach Lage der Dinge nur aus der originalen Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft stammen”. Er selbst habe die mehr als 300-seitige Akte noch nicht vollständig gelesen, als er bereits wesentliche Details in der Presse gefunden habe, zitiert das Magazin Hannig. Weil E.s frühere Anwälte ausschieden, da sie keinen Zugang zu den Akten gehabt hätten, müsse es “jemand in den Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt”.

Für die Ermittler ändert das nichts

Der 45-jährige E. hatte zunächst zugegeben, Lübcke getötet zu haben. Bei einem Termin beim Haftrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) widerrief er dieses Geständnis später. Für die Ermittler ändert das nichts am dringenden Tatverdacht. Sie gehen nach Informationen aus Justizkreisen davon aus, dass das Geständnis in einem Prozess gegen E. problemlos verwertbar wäre. Dieser habe in seiner ursprünglichen Aussage Täterwissen offenbart. An seiner Täterschaft bestünden deshalb keine Zweifel.
 

 
E. hatte den Ermittlern sein Waffenversteck verraten und auch die Namen zweier Männer genannt, über die er 2016 an die spätere Tatwaffe gekommen sei. Elmar J. und Markus H. wird deshalb Beihilfe zum Mord vorgeworfen, sie sitzen ebenfalls in U-Haft.

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