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Horst Seehofer: Innenminister will internationales Tribunal für IS-Kämpfer

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Horst Seehofer: Der deutsche Innenminister will vermeiden, dass deutsche IS-Kämpfer nach Deutschland zurückgeholt werden müssen, um sie vor Gericht zu stellen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)

Was tun mit gefangenen deutschen IS-Kämpfern? In Deutschland vor Gericht stellen? Davon hält die Bundesregierung wenig. Innenminister Seehofer liebäugelt nun mit einer anderen Idee.

Im Umgang mit gefangenen Kämpfern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat sich Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für ein internationales Sondergericht ausgesprochen. “Das ist mir allemal lieber, als alle IS-Kämpfer deutscher Staatsangehörigkeit nach Deutschland zu holen”, sagte Seehofer am Rande des G7-Innenministertreffens in Paris. Damit unterstützt Seehofer die Forderung der Kurden in Syrien, in deren Gefangenenlagern mehrere Tausend IS-Angehörige sitzen. Darunter sind auch Deutsche und Hunderte andere Ausländer.

Bei der Frage nach dem Umgang mit ausländischen IS-Kämpfern herrscht Uneinigkeit. US-Präsident Donald Trump hatte Deutschland und andere europäische Staaten jüngst dazu aufgerufen, in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen. Die syrischen Kurden hingegen hatten an die internationale Gemeinschaft appelliert, den Aufbau eines Sondertribunals zu unterstützen.

G7 wollen Lösung finden

Deutschland und andere EU-Länder stehen einer Rücknahme von IS-Anhängern äußerst skeptisch gegenüber. Beim Treffen der G7-Innenminister und deren Vertreter sollte nun ein koordinierter Standpunkt zu diesem Thema entwickelt werden, wie der französische Innenminister Christophe Castaner der Zeitung “Le Figaro” sagte. Frankreich hat dieses Mal den Vorsitz der G7-Gruppe.

Paris spricht sich dafür aus, die Kämpfer mit französischem Pass in der Region vor Gericht zu stellen. Ähnlich sieht das Deutschland: “Für mich ist die wichtigste Frage: Geht’s auch wirklich um Deutsche Staatsangehörige und wie ist das belegt?”, sagte Seehofer. Oftmals hätten Verdächtige nämlich mehrere Identitäten.

“Wenn mehrere Staaten einen Strafverfolgungsanspruch haben, sollten die Gerichtsverfahren dort durchgeführt werden, wo die IS-Kämpfer jetzt in Gewahrsam oder in Haft sind – also zum Beispiel im Irak”, betonte Seehofer. Man müsste allerdings politisch darauf hinwirken, dass ihnen dort nicht die Todesstrafe droht. “Das geht nicht – das gehört zu unserer Staatsräson, dass wir gegen Todesstrafe sind, hierzulande und auch im Ausland”, sagte der Minister.

“Gerichtliche Abarbeitung des internationalen Terrorismus”

Mit Blick auf die Idee eines internationalen Sondergerichts sagte Seehofer: “Es ist ja immer so, dass in der Politik eine Idee, die nicht selbstverständlich ist, zunächst immer kritisch betrachtet wird.” Im Laufe des Nachdenkens gewinne man dann Sympathisanten. Und so sei es bei dieser Idee auch. Daher sei das Tribunal neben der Strafverfolgung in der Region eine weitere Option. “Es geht um eine gerichtliche Abarbeitung des internationalen Terrorismus und da wäre es durchaus angebracht, wenn man auch eine internationale Strafgerichtsbarkeit hätte.”

Mit Blick auf die Kinder von IS-Kämpfern sagte der Minister, dass er sie in erster Linie als Opfer sehe. Wenn sich bestätige, dass Kinder radikalisiert wurden, sollten sie in die Obhut des Jugendamts kommen. Das gelte auch für mögliche Kinder, die aus Syrien nach Deutschland kommen, sagte Seehofer. “Die Kinder werden nicht eingesperrt.”
 

 
Der G7-Gruppe der wichtigsten westlichen Wirtschaftsmächte gehören neben den USA, Frankreich und Deutschland auch Großbritannien, Italien, Kanada und Japan an. US-Heimatschutzministerin Kirstjen Nielsen hatte ihre Teilnahme an dem Treffen kurzfristig abgesagt. Im August treffen sich die Staats- und Regierungschefs im Badeort Biarritz zum jährlichen Gipfel.

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